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Auffangwannen Verschüttungskontrolle

Auffangwannen bieten zuverlässigen Schutz bei der Lagerung von Ölen, Schmiermitteln und aggressiven Chemikalien wie Säuren und Laugen. Sie sind aus robustem, UV-beständigem Polyethylen gefertigt, was sie witterungsbeständig, langlebig und rostfrei macht. Die herausnehmbaren Gitterroste ermöglichen eine einfache Reinigung, während integrierte Führungsschienen den sicheren Umgang unterstützen. Dank der hohen chemischen Verträglichkeit sind diese Wannen ideal für den Einsatz in wassergefährdenden Bereichen. Eine Eignungsfeststellung gemäß § 63 WHG und die DIBt-Zulassung gewährleisten die gesetzliche Konformität und Sicherheit bei der Nutzung.

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Robuste Auffangwannen für sichere Lagerung und Verschüttungskontrolle von Gefahrstoffen 

Die Auffangwannen sind speziell für die sichere Lagerung von Ölen, Kühl- und Schmiermitteln sowie für aggressive Flüssigkeiten wie Säuren und Laugen konzipiert. Sie zeichnen sich durch eine hohe chemische Beständigkeit aus und sind resistent gegenüber den meisten Gebrauchs- und Industriechemikalien. Auch als Umfüll- oder Absaugstation für wassergefährdende Flüssigkeiten einsetzbar. Die Auffangwannen zeichnen sich durch ihre robuste Bauweise aus, bestehen zu 100 % aus hochqualitativem, anti-UV-behandeltem Polyethylen und sind daher witterungsbeständig, langlebig und vollständig rostfrei. Die Gitterroste lassen sich zur einfachen Reinigung herausnehmen. DIBt-Zulassung – allgemeine bauaufsichtliche Zulassung mit Ü-Zeichen für Auffangwannen (ausgenommen Faltwannen) (ÜHP-Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauprodukts durch eine anerkannte Person/Stelle). Auffangwannen benötigen eine Eignungsfeststellung gemäß § 63 WHG (Wasserhaushaltsgesetz), wenn sie im Rahmen einer wasserrechtlichen LAU-Anlage (Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe) ortsfest eingesetzt werden. Diese Eignungsfeststellung kann für Auffangwannen im Rahmen der Landesbauordnungen (Muster-WasBauPVO) in Form einer „ÜHP-Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauprodukts durch eine anerkannte Person/Stelle“ durch eine DIBt-Zulassung erbracht werden. Finden Sie hier noch mehr Auswahl und Zubehör zu unseren Auffangwannen.